Sonntag, 18. Oktober 2009

Sozialamt muss mittelloser Witwe Bestattung zahlen

Nach dem Tod des Ehemanns muss das Sozialamt die Beerdigung bezahlen, wenn die Witwe mittellos ist. Das Bundessozialgericht in Kassel urteilte, das Sozialamt dürfe eine Witwe nicht auf unsichere Auseinandersetzungen mit anderen Angehörigen verweisen .

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1 Kommentar:

  1. ich finde es immer schlimm wenn eine beerdigung unter solchem behörden-zwist leidet. die leute haben es schon schwer genug in ihrer trauer.

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