Nach dem Tod des Ehemanns muss das Sozialamt die Beerdigung bezahlen, wenn die Witwe mittellos ist. Das Bundessozialgericht in Kassel urteilte, das Sozialamt dürfe eine Witwe nicht auf unsichere Auseinandersetzungen mit anderen Angehörigen verweisen .
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Sonntag, 18. Oktober 2009
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ich finde es immer schlimm wenn eine beerdigung unter solchem behörden-zwist leidet. die leute haben es schon schwer genug in ihrer trauer.
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